Von Boris T. Kaiser, Mannheim
In einer Bahn in Weinheim bei Mannheim ereignete sich im März ein schier unfassbarer Fall der Entmenschlichung.
Ein Sexmob von 10 Männer belästigte eine Teenagerin. Als ein 28-jähriger Mann der jungen Frau, trotz der übergroßen Zahl der Täter, zu Hilfe kam, schlugen die 10 Belästiger ihn brutal zusammen. Unter anderem sprangen sie immer wieder von einer Sitzbank auf den Kopf des jungen Helfers. Dass das Opfer dies überlebt hat, gleicht einem Wunder. Der couragierte Mann erlitt durch die Schläge und Tritte mehrere Knochenbrüche.
Wer waren die Täter?
Zur Nationalität der Täter gab es, wie (nach einer kurzer Phase der uneingeschränkten Berichterstattung in den letzten Monaten) in solchen Fällen mittlerweile wieder üblich, zunächst keine Angaben. Auf meine Anfrage teilte die Polizei mir aber mit, dass es sich bei einem der 3 mutmaßlichen Haupttäter um einen türkischen Staatsbürger handele. Ein zweiter sei „deutscher Staatsangehöriger“. Die Nationalität des dritten, noch flüchtigen, Mannes sei bisher ungeklärt. Zu den Namen der 3 Hauptverdächtigen, sowie zu Details zu den weiteren an der Tat beteiligten Männern, machte die Polizei auch auf Nachfrage, unter Berufung auf das Datenschutzrecht keine Angaben. Nicht einmal zur Nennung der Vornamen und des Anfangsbuchstabens des Nachnamens sah man sich befugt.
In der Antwort-E-Mail auf meine Nachfrage teilte man mir mit:
„Die Polizei beachtet bei allen Veröffentlichungen die allgemeinen Vorgaben des Datenschutzrechts. Dies setzt auch einen sensiblen und verantwortungsbewussten Umgang mit persönlichen Daten voraus. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob das Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Beschuldigten oder anderer Beteiligter überwiegt. Eine unnötige Bloßstellung dieser Person ist zu vermeiden.“
Auch nach dem sich noch auf der Flucht befindenden Täter darf, den Angaben der Mannheimer Polizei zufolge, nicht mit Hilfe eines Lichtbildes oder ähnlichem gefahndet werden. Dies sei erst möglich, wenn die „intensiven Fahndungsmaßnahmen durch das Fahndungsdezernat der Kriminalpolizei“ ohne Erfolg geblieben seien, und auch nur nach einem richterlichen Beschluss durch die Staatsanwaltschaft. (gemäß § 131a StPO).
So ist das nun mal in Deutschland: Nur weil man als Männergruppe zu zehnt ein junges Mädchen belästigt und einen Mann, der ihm helfen will, halb tot schlägt, darf man noch lange nicht öffentlich bloßgestellt werden. Wenn man es schafft, rechtzeitig zu flüchten, kann man seinem Treiben sogar noch unbehelligt und von der Bevölkerung unerkannt weiter nachgehen. Zumindest so lange, bis die Polizei mit ihrem Latein und ihren intensiven Fahndungsbemühungen am Ende ist und ein Staatsanwalt es doch mal erlaubt, die Bürger mit in die Tätersuche einzubeziehen.
Don’t blame the Police!
Die Versuchen ist groß, den Frust über die deutsche Täter-Schutzjustiz und die damit verbundene Informationspolitik an der Polizei auszulassen. Insbesondere nach der antifaesken Twitterei der Mannheimer Polizei in der jüngsten Vergangenheit.
Allerdings bestehen die Social-Media-Teams der Polizei (anders als oft suggeriert) nicht immer nur aus echten Polizisten. Oft sind es Medienexperten oder Verwaltungsbeamte, die noch nie in einem Einsatz auf der Straße den Kopf hinhalten mussten. Die Polizei selbst ist, so habe ich in meiner Arbeit festgestellt, meist sehr bemüht, dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerecht zu werden. Sie sind dabei aber eben tatsächlich an sehr strenge Regelungen gebunden. So sehr diese im Einzelfall Auslegungssache der zuständigen Beamten sind, so sehr stehen die Polizisten unter dem Druck von Politik und linken Social Justice Warriors, auf keinen Fall zu viele Information herauszugeben, die der „Hetze“ dienen könnte. Dazu kommt der in den letzten Jahren enorm angestiegene Arbeitsaufwand im Einsatz. Die Polizei ist um diesen alltäglichen Spagat wahrlich nicht zu beneiden. Eine Bevölkerung, die in einem Land leben muss, in dem sich viele mehr Gedanken um die vermeintlichen Rechte der Täter, als um die Opfer und den Schutz der Bevölkerung machen, ist es jedoch auch nicht.
Zuerst veröffentlicht auf dem Blog des Autors.