Wenn es Regeln gibt, ist es schließlich keine WillkürWas sollen Journalisten über AfD-Veranstaltungen berichten?

Von Eberhard Will, Mannheim

Schon vor geraumer Zeit haben wir an einer Bushaltestelle in der Dudenstrasse – nicht weit entfernt vom MM – auf einem zerknüllten Blatt Papier einen Text gefunden, der sich las wie die “Stall-Order” irgendeines Mediums a zur Kanalisierung der Berichterstattung über öffentliche Veranstaltungen der AfD. Natürlich beweist der Fundort gar nichts, und der Text könnte von jedem stammen, der “Irgendwas mit Medien” macht.

Als wir jedoch am vergangenen Samstag einen Artikel im Mannheimer Morgen lasen über einen Auftritt von Alice Weidel bei der Mannheimer AfD in der Feudenheimer Kulturhalle, fiel uns das alte Blatt Papier wieder ein.

In der linken Spalte lesen Sie den Artikel aus dem MM. In der rechten Spalte lesen Sie den Text von unserem Fundstück.

Irgendwie könnten die beiden Texte schon miteinander zu tun haben. Oder?

 

Interne Richtlinie für die Berichterstattung über AfD-Veranstaltungen

  1. Hinweise auf geplante AfD-Veranstaltungen veröffentlichen wir möglichst nur gemeinsam mit gegnerischen Demonstrationsanmeldungen und -Aufrufen.
  2. Wir berichten gerne ausführlich über Proteste gegen Veranstaltungen der AfD, jedoch möglichst wenig aus den Veranstaltungen selbst.
  3. Wenn Polizei anwesend ist, stellen wir dies lediglich fest. Ausdrückliche Hinweise darauf, dass es ausschließlich die Gegendemonstranten sind, die den Schutz der Veranstaltung und der Versammlungsfreiheit der AfD-Besucher erforderlich machen, haben keinen Neuigkeitswert.
  4. Maximal zulässig sind Beobachtungen wie diese: “Der Weg dorthin wurde zum Spießrutenlauf, vorbei an den Gegendemonstranten.“
  5. Fragen an das Ordnungsamt nach Auflagen für die Demonstrationsanmeldung, um ankommende Besucher und bedrohlich wirkende Demonstranten wenigstens auf zehn Meter Abstand zu halten, stellen wir nicht.
  6. Die Anzahl der Anti-AfD-Demonstranten ist regelmäßig deutlich aufzurunden.
  7. Auch wenn die Besucherzahl der Veranstaltung deutlich höher ist, ist diese Information entbehrlich.
  8. Aktivitäten von Störern, die die Veranstaltung von innen verzögern oder sprengen wollen, erwähnen wir nur kurz. Muss der Veranstalter durch Polizei unterstützt werden, berichten wir in schweren Fällen.
  9. Da von vornherein feststeht, dass die AfD keine Lösungen hat, sowie Hass und Hetze verbreitet, kommt eine inhaltliche Berichterstattung über Themen, Redebeiträge und Sachdiskussionen in der Regel nicht infrage.
  10. Ausnahmen sind möglich, wenn törichte Teilnehmerfragen geeignet sind, die ganze AfD zu entlarven.

 

Wer in diesem Beitrag Satire findet, darf sie behalten.

 

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